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  Arbeitsplatz in Gefahr - Was muss ich wissen?
Veröffentlichung: 02.03.2010

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 Foto: © olly - fotolia.com
Hamburg (ots) - Die Krise hat den Arbeitsmarkt in Deutschland erreicht. Millionen Beschäftigte fürchten schon um ihren Job. Die Advocard Rechtschutzversicherung informiert Arbeitnehmer, was sie im Falle einer drohenden Kündigung wissen müssen.

 

Wann darf der Arbeitgeber kündigen?
Auch in Krisenzeiten sind willkürliche Entlassungen in Deutschland nicht erlaubt. Bevor es wirklich zu einer betriebsbedingten Kündigung kommt, muss der Arbeitgeber eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllen: Laut Kündigungsschutzgesetz muss er plausibel nachweisen, dass der Arbeitsplatz ersatzlos gestrichen werden muss und für den Arbeitnehmer kein Wechsel innerhalb des Unternehmens möglich ist. Schließlich muss der Arbeitgeber soziale Gesichtspunkte ausreichend berücksichtigen.

 

Alter vor Fähigkeit?
"Die Sozialauswahl schützt dienstältere und unterhaltspflichtige Mitarbeiter vor einer betriebsbedingten Kündigung", erklärt Advocard-Expertin Anja-Mareen Knoop. Das heißt aber nicht, dass nur den jüngsten Mitarbeitern gekündigt werden kann. "Mitarbeiter, auf deren besondere Qualifikationen das Unternehmen angewiesen ist, können von der Sozialauswahl ausgenommen werden", betont die Leiterin der Advocard Rechtsabteilung

 

Nach der Kündigung: beraten lassen und Fristen einhalten!
Wird einem Arbeitnehmer vom Betrieb gekündigt, kann er sich mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Eine Klage beim örtlichen Arbeitsgericht muss innerhalb von drei Wochen eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt eine Kündigung als rechtswirksam, auch wenn sie zum Zeitpunkt ihres Ausspruchs rechtswidrig war. Anja-Mareen Knoop, Advocard Rechtsexpertin: "Es empfiehlt sich daher, rechtzeitig ein Beratungsgespräch mit einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu führen. Außerdem ist zu beachten, dass die Kosten eines Prozesses in erster Instanz von jeder Partei gezahlt werden muss - unabhängig vom endgültigen Ausgang. Hier ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll, die das Kostenrisiko übernimmt."



Veröffentlichung: 02.03.2010  -  (C20461) letzte Bearbeitung: 02.03.2010

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